Informationen
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
- Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
- Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.
Seit 01.01.2017 gibt es keine Pflegestufen mehr - sondern fünf Pflegegrade. Die Pflegegrade werden nach der Beeinträchtigungen der Patienten bemessen und nicht mehr nach dem Zeitaufwand, der für die Pflege eines Menschen nötig ist.
Pflegegrad 1:
Personen, die körperlich nur gering eingeschränkt sind. Die Pflegekasse bezahlt nur die
Hilfsmittel (z.B. Einmal-Handschuhe, Windel).
Pflegegrad 2 (Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1).
Die Sachleistung ist monatlich 689 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 316 Euro. Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung ist möglich.
Pflegegrad 3 (Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz oder Pflegestufe 2).
Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1298 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 545 Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung möglich.
Pflegegrad 4 (Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz oder Pflegestufe 3).
Die Sachleistung ist monatlich bis 1612 Euro, das Pflegegeld liegt bei 728 Euro.
Pflegegrad 5 (Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz oder Pflegestufe 3 mit Härtefall).
Die Pflegekasse übernimmt 1995 Euro für die Sachleistung. Das Pflegegeld liegt bei 901 Euro. Auch hier ist die Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld möglich.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.