Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe erhalten, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Anträgen an die Pflegekasse, Krankenkasse und anderen Behörden. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Die Pflegekasse unterscheidet zwischen einer Sachleistung und Pflegegeld. Bei der Geldleistung wird die Pflege von einem Angehörigen durchgeführt. Bei der Sachleistung übernimmt die Pflegeleistung ein ambulanter Pflegedienst. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit der Pflegekasse. Auch eine Kombination von Sachleistung und Pflegegeld ist möglich. Hierbei werden die vereinbarten Leistungen durchgeführt.
Ab dem 01.01.2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Pflegegrade werden nach den Beeinträchtigungen der Patienten bemessen und nicht mehr nach dem Zeitaufwand, der für die Pflege erforderlich ist.
Personen, die körperlich nur geringfügig eingeschränkt sind. Die Pflegekasse bezahlt nur die notwendigen Hilfsmittel (Windeln, Bandagen etc.). Betreuungs- und Entlastungsleistung in Höhe von 125 Euro monatlich werden auch übernommen.
Die Sachleistung beträgt monatlich 761 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 332 Euro. Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung ist möglich.
Die Pflegekasse finanziert einen Betrag von monatlich bis zu 1432 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 573 Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung möglich.
Die Sachleistung liegt bei monatlich bis 1778 Euro und das Pflegegeld bei 765 Euro. Auch hier kann die Sachleistung mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
Die Pflegekasse übernimmt 2200 Euro für die Sachleistung. Das Pflegegeld liegt bei 947 Euro. Eine Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld ist ebenfalls möglich.
Haben Sie weitere Fragen zur Pflegehilfe? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!